Mitglied werden bei der SGS

 

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Vorstandschaft per E-Mail. 

  

Auszug aus unserer Satzung

§ 5 Mitgliedschaft 

2.) Erwerb der Mitgliedschaft Die Aufnahme in den Verein muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandschaft. Die erste Saison gilt als Probemitgliedschaft, nach deren Ablauf die Vorstandschaft über eine Vollmitgliedschaft entscheiden wird. Die Mitgliedschaft kann nicht übertragen werden.

 

§ 6 Mitgliederrechte

1. jedes Mitglied ist berechtigt die Vereinsanlage entsprechend zu nutzen, an gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereines und an den Mitgliedsversammlungen teilzunehmen und zur Willensbildung durch Ausübung des Antrags- und Diskussionsrechts beizutragen.

 

2. Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Probemitglieder können darüber hinaus alle sportlichen Einrichtungen und Geräte nutzen und an den sportlichen Veranstaltungen teilnehmen.

 

3. Das aktive Stimm- und Wahlrecht besteht für die ordentlichen Mitglieder ab 18 Jahren und Ehrenmitglieder. 

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